Einmalvergütung weiterhin attraktiv

Für Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 01.04.2020 in Betrieb gehen, werden die Sätze der Einmalvergütung leicht gesenkt; zum Beispiel für eine Aufdach-PV-Anlage mit 20 kWp Nennleistung von 8200 auf 7800 SFr. Die Installation einer Photovoltaikanlage bleibt auch nach dieser Änderung wirtschaftlich sehr attraktiv:

Mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 haben seit 2018 die allermeisten Photovoltaikanlagen Zugang zum Fördermodell der Einmalvergütung.Der Betreiber hat neben dem direkten finanziellen Zuschuss das Recht, den erzeugten Solarstrom bevorzugt im eigenen Gebäude zu verbrauchen und für die selbstverbrauchte Strommenge damit langfristig den kompletten Strompreis inklusive aller Netzentgelte und Abgaben einzusparen. Zusätzlich wird der Stromüberschuss vom Elektrizitätswerk abgekauft. Damit ist die Solarstromerzeugung ökologisch und wirtschaftlich äusserst sinnvoll — in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeliegenschaften, Bauernhöfen, öffentlichen Gebäuden… Insbesondere für Gewerbebetriebe macht der Wegfall der Grössenbeschränkung die Investition in Solarstromerzeugung wirtschaftlich noch attraktiver.

Die Ausgestaltung der Förderung im Detail ist allerdings eher unübersichtlich mit den Förderinstrumenten

  • KLEIV (kleine Einmalvergütung)
  • GREIV (grosse Einmalvergütung)
  • EVS (Einspeisevergütungssystem) — löst die bisherige KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) ab.

Wir beraten Sie gerne, was davon für Sie in Frage kommt und empfehlenswert ist. Für die optimale Planung berücksichtigen wir dabei neben der Charakteristik des Daches und dem lokalen Stromverbrauch auch die Bestimmungen von Gemeinde, Kanton und zuständigem Energieversorger. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten für ihr konkretes Dach auf, ob privat oder gewerblich!