Einmalvergütung auch 2024 weiterhin attraktiv

Die schweizweite Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen wird fortgeführt mit nur leichten Änderungen zum 01.04.2024.

Der Betreiber hat neben dem direkten finanziellen Zuschuss das Recht, den erzeugten Solarstrom bevorzugt im eigenen Gebäude zu verbrauchen und für die selbstverbrauchte Strommenge damit langfristig den kompletten Strompreis inklusive aller Netzentgelte und Abgaben einzusparen. Zusätzlich wird der Stromüberschuss vom Elektrizitätswerk abgekauft. Damit ist die Solarstromerzeugung ökologisch und wirtschaftlich äusserst sinnvoll — in Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeliegenschaften, Bauernhöfen, öffentlichen Gebäuden… Insbesondere für Gewerbebetriebe ist die Investition in Solarstromerzeugung wirtschaftlich noch attraktiver geworden.

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