Einspeisevergütung

Das ist der Betrag (€/kWh), der nach dem EEG oder vergleichbaren Gesetzen dem Betreiber einer z.B. Photovoltaikanlage für die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom ins öffentliche Stromnetz vergütet wird. Zum Beispiel in Deutschland sind hierzu die örtliche Stromversorger verpflichtet, und die Mehrkosten gegenüber dem Marktpreis der elektrischen Energie werden durch deutschlandweite Umlage auf den Strompreis finanziert (2009 verursacht die Finanzierung aller geförderten erneuerbaren Energien zusammen einen Aufpreis von ca. 0,012 €/kWh). Die Einspeisevergütung wird z. B. in Deutschland für das Jahr der Installation der Photovoltaikanlage und die darauffolgenden 20 Kalenderjahre in gleichbleibender Höhe garantiert.